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Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen auf Landkreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall zuständig, die sich grundsätzlich aus dem fachlichen Leiter oder der fachlichen Leiterin des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Färderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt.
Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall mäglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Entscheidung informiert. Auch die Schulleitung wird verständigt und gibt dies an die Lehrkräfte weiter.
Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten.
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