Unfall

Unfall

Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder auf dem Nachhauseweg eine Verletzung zuziehen, so gilt dies auch als Schulwegunfall. Für alle Schüler/innen besteht bei Unfällen § während des Schulbesuches (Unterricht) § bei schulischen Veranstaltungen auf dem verkehrsgünstigsten direkten Schulweg (ohne Umwege) gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dabei spielt das Befärder
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