Verlassen des Schulgeländes

Verlassen des Schulgeländes

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind. Verlassen die Schüler/innen ohne Erlaubnis das Schulgelände, entfallen die Aufsichtspflicht der Lehrer und die Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden.

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