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Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind. Verlassen die Schüler/innen ohne Erlaubnis das Schulgelände, entfallen die Aufsichtspflicht der Lehrer und die Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden.
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