Übertritt

Übertritt

In der dritten Jahrgangsstufe findet ein Informationsabend für die Eltern zur Schullaufbahn statt, in der vierten gibt es einen Infoabend im November oder Dezember. Das Übertrittszeugnis für die Kinder der 4. Klassen wird am ersten Schultag im Mai ausgegeben.

Es enthält:
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens
- eine zusammenfassende Beurteilung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran.
Für den Ãœbertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich, für das Gymnasium eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermägen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

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