Die Schüler erhalten klassenstufenbezogene Schulbücher von der Schule leihweise zum Gebrauch. Schulbücher müssen mindestens fünf Jahre in Gebrauch genommen werden. Die Ausleihe der Schulbücher erfordert natürlich einen sorgfältigen Umgang mit der Leihgabe (Schutzumschlag, keine Eintragungen). Bei unsachgemäßer Behandlung und bei Verlust ist Schadenersatz durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Schülerverbrauchsmaterial von geringem Wert müssen von den Eltern bezahlt werden.