Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn. Zu diesem Zeitpunkt haben sich alle Schüler in den Klassenzimmern aufzuhalten. Jeder Lehrer hat mindestens einmal in der Woche Pausenaufsicht. Alle Schüler haben den Anordnungen der aufsichtführenden Lehrkraft Folge zu leisten.
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